Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, kommt stufenweise – für viele Betriebe bis 2027/2028, mit Übergangsfristen. Grund genug, sich jetzt vorzubereiten.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist kein einfaches PDF, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz (z. B. XRechnung oder das Hybridformat ZUGFeRD). Sie lässt sich automatisiert einlesen und verbuchen – das spart Zeit und reduziert Fehler.
Was sollten Sie jetzt tun?
Prüfen Sie, ob Sie E-Rechnungen empfangen und archivieren können. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Buchhaltungssoftware die gängigen Formate unterstützt. Klären Sie interne Abläufe: Wer prüft, wer verbucht, wie wird revisionssicher archiviert?
So unterstützt MS Buchhaltung
Ich richte Ihre Abläufe so ein, dass Eingang, Prüfung, Verbuchung und Archivierung Ihrer E-Rechnungen reibungslos und rechtskonform laufen – ganz ohne dass Sie sich in Formate und Technik einarbeiten müssen.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Details und Fristen sollten im Einzelfall geprüft werden.
